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Welche Steuer bei der Vermietung von Immobilien in Nordzypern zu zahlen ist

Aktualisiert: 4 stunden vor

Im Jahr 2026 zahlt der Vermieter bei der Vermietung von Immobilien in Nordzypern Steuern auf die Mieterträge: 8 % bei Verträgen in Türkischen Lira und 13 % bei Verträgen in Fremdwährung. Der Mietvertrag muss beim Finanzamt am Standort des Objekts registriert werden. Bei der Registrierung des Vertrags fällt zusätzlich eine Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % der Gesamtmietsumme des Vertrags an.

Mietsteuersätze

Die Höhe der Steuer hängt von der Währung ab, in welcher der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Für Verträge in Türkischen Lira gilt ein Satz von 8 %, für Verträge in Fremdwährung 13 %.

Vertragswährung Steuersatz
TL 8 %
USD, EUR, GBP oder andere Fremdwährung 13 %

Die Steuer wird auf den im Vertrag angegebenen Mietbetrag gezahlt. Wenn der Vertrag für ein Jahr abgeschlossen wird, kann das Finanzamt die Zahlungen basierend auf der Gesamtmietsumme für die gesamte Vertragslaufzeit berechnen.

Langzeitmiete

Bei Langzeitmieten muss der Vertrag beim Finanzamt registriert werden. Dies ist nicht nur für die Steuerzahlung wichtig, sondern auch für die Rechtskraft des Vertrags.

Langzeitmieten werden in der Regel für Wohnzwecke, Aufenthaltstitel (VNZh) sowie die Vermietung von Büros und Gewerbeflächen genutzt. Wenn der Mieter eine registrierte Adresse benötigt, ist ein Vertrag ohne Stempel des Finanzamts normalerweise nicht geeignet.

Beispiel Berechnung Steuer
Miete 20.000 TL pro Monat 20.000 TL × 8 % 1.600 TL pro Monat
Miete 500 GBP pro Monat 500 GBP × 13 % 65 GBP pro Monat
Miete 1.000 USD pro Monat 1.000 USD × 13 % 130 USD pro Monat

Kurzzeitmiete

Für Kurzzeitmieten gilt das gleiche Prinzip: 8 % bei Verträgen in TL und 13 % bei Verträgen in Fremdwährung. Zur Steuerzahlung wird das Formular V.D.91 verwendet.

Kurzzeitmieten können tagesweise, monatlich oder saisonal gestaltet sein. Wenn ein Objekt regelmäßig vermietet wird, sollten die steuerlichen Verpflichtungen vor Mietbeginn geprüft werden, insbesondere wenn die Immobilie auf Kurzzeitmietplattformen angeboten wird.

Registrierung des Mietvertrags

Der Mietvertrag wird beim Finanzamt des Bezirks registriert, in dem sich die Immobilie befindet. Bei der Registrierung wird eine Stempelsteuer von 0,5 % der Gesamtvertragssumme fällig.

Zahlung Höhe Beispiel
Stempelsteuer bei Vertragsregistrierung 0,5 % Bei einem Vertrag über 12 Monate à 20.000 TL beträgt die Basis 240.000 TL, die Gebühr 1.200 TL
Mietsteuer in TL 8 % 20.000 TL × 8 % = 1.600 TL
Mietsteuer in Fremdwährung 13 % 500 GBP × 13 % = 65 GBP

Das Verfahren ist in einem separaten Artikel ausführlich beschrieben: So registrieren Sie einen Mietvertrag in Nordzypern.

So gehen Sie vor

  1. Einen unterzeichneten Mietvertrag vorbereiten.
  2. Kopien der Reisepässe von Vermieter und Mieter anfertigen.
  3. Kopie des Eigentumstitels oder eines Dokuments vorbereiten, das das Recht am Objekt bestätigt.
  4. Sich an das Finanzamt am Standort der Immobilie wenden.
  5. Stempelsteuer und Mietsteuer bezahlen.
  6. Den registrierten Vertrag mit dem Stempel des Finanzamts erhalten.

Wann die Steuer zu zahlen ist

Die Mietsteuer wird in der Regel bis zum 15. Tag des Monats gezahlt, der auf den Monat folgt, in dem die Mieterträge erzielt wurden. Alternativ kann die Steuer bei der Registrierung des Vertrags sofort für die gesamte Mietdauer bezahlt werden.

Wenn der Vertrag für einen Aufenthaltstitel oder eine offizielle Adressbestätigung benötigt wird, sollte die Registrierung des Vertrags und die Zahlung der entsprechenden Gebühren vor der Einreichung der Unterlagen erfolgen.

Dokumente und Formulare

Für die Registrierung des Vertrags und die Steuerzahlung sind in der Regel erforderlich:

  • Mietvertrag
  • Reisepass des Vermieters
  • Reisepass des Mieters
  • Kopie des Eigentumstitels oder eines Dokuments, das das Recht am Objekt bestätigt
  • Kontaktdaten der Parteien
  • Formular V.D.91 für Kurzzeitmieten

Die offizielle Steuerbehörde weist darauf hin, dass zur korrekten Besteuerung der Vermieter die Daten des Eigentumstitels und Kopien der Verträge an das System des Steueramtes übermittelt werden müssen. Bei neuen Verträgen werden dem Vertrag auch Identitätsdaten und Kontakte der Parteien beigefügt.

Vorgehensweise bei vorzeitiger Kündigung

Wenn ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt wird, muss dies dem Finanzamt gemeldet werden. Andernfalls kann die Steuer auf Basis des registrierten Vertrags weiter anfallen, und bei Nichtzahlung können Verzugszinsen erhoben werden.

Eine vorzeitige Kündigung sollte schriftlich erfolgen: Die Parteien unterzeichnen eine Aufhebungsvereinbarung, die anschließend dem Finanzamt übergeben wird.

Glossar

  • Vergi Dairesi — Finanzamt in Nordzypern.
  • V.D.91 — Formular zur Deklaration von Kurzzeitmieten.
  • Stempelsteuer — Gebühr bei der Vertragsregistrierung, berechnet auf die Gesamtvertragssumme.
  • Title Deeds / Koçan — Dokument, das das Eigentumsrecht an einer Immobilie bestätigt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuer zahlt der Vermieter bei der Vermietung von Immobilien?

8 % bei Verträgen in Türkischen Lira und 13 % bei Verträgen in Fremdwährung.

Muss der Mietvertrag registriert werden?

Ja. Der Mietvertrag wird beim Finanzamt am Standort der Immobilie registriert.

Wie viel kostet die Registrierung eines Mietvertrags?

Bei der Registrierung wird eine Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % der Gesamtmietsumme des Vertrags gezahlt.

Wann muss die Mietsteuer gezahlt werden?

In der Regel bis zum 15. Tag des Folgemonats nach Erhalt der Miete. Eine Zahlung für die gesamte Vertragslaufzeit bei der Registrierung ist ebenfalls möglich.

Was ist zu tun, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird?

Das Finanzamt muss benachrichtigt und die Kündigung schriftlich festgehalten werden, damit die Steuerpflicht endet.

Wer zahlt die Steuer: Mieter oder Vermieter?

Die Steuer bezieht sich auf das Einkommen des Vermieters. In der Praxis kann die Zahlungsweise im Vertrag festgelegt werden, die Verantwortung für die korrekte Versteuerung trägt jedoch der Empfänger der Einkünfte.

Muss bei Kurzzeitmiete Steuer gezahlt werden?

Ja. Für die Kurzzeitmiete gelten dieselben Sätze: 8 % bei TL und 13 % bei Fremdwährung.

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Vadim Chernyakov
Vadim Chernyakov
Immobilienfachmann

Ich arbeite seit 2012 auf dem Immobilienmarkt in Nordzypern. In dieser Zeit habe ich eine der größten Datenbanken für Bestandsimmobilien auf der Insel aufgebaut. Meine Erfahrung und tiefgehende Expertise ermöglichen es mir, für Kunden optimale Lösungen zu finden, Transaktionen in allen Phasen zu begleiten und Transparenz sowie Sicherheit im gesamten Prozess zu gewährleisten.

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