Die Behörden Zyperns bereiten strenge Maßnahmen gegen Umgehungen der Beschränkungen beim Immobilienkauf durch Ausländer vor
Der Innenminister von Zypern, Constantinos Ioannou, informierte den parlamentarischen Ausschuss, dass die Regierung beabsichtigt, drei Gesetzesentwürfe zusammenzuführen, die darauf abzielen, Gesetzeslücken zu schließen, die es Ausländern ermöglichen, Immobilien indirekt über zyprische Unternehmen und andere Vermittlungsstrukturen zu erwerben.
Nach Angaben des Ministers werden solche Konstruktionen in den letzten Jahren angesichts geopolitischer Instabilität in der Region zunehmend genutzt. Die neuen Maßnahmen, betonte Ioannou, sollen ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz öffentlicher Interessen und der Aufrechterhaltung der sozialen Stabilität sicherstellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das geltende Recht den Immobilienerwerb durch ausländische Privatpersonen klar regelt, jedoch praktisch keine juristischen Personen abdeckt, was rechtliche Schlupflöcher und mehrdeutige Interpretationen schafft.
Die von AKEL-Generalsekretär Stefanos Stefanou und einer Gruppe von Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwürfe sehen vor:
- die Ablehnung der Registrierung von Immobiliengeschäften, wenn sie gegen das Gesetz zum Erwerb von Eigentum durch Ausländer verstoßen;
- die Aufhebung von Bestimmungen, die den indirekten Immobilienerwerb ohne Kabinettsgenehmigung erlauben;
- die Einführung zusätzlicher Kontrollmechanismen;
- die Aktualisierung der Regeln, damit zyprische Unternehmen nicht als Vermittler beim Immobilienkauf durch Ausländer auftreten können.
Der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses, Aristos Damianou, erklärte, dass zu der Initiative ein grundsätzlicher Konsens erzielt wurde und das Ziel darin besteht, das Gesetzespaket vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Parlaments in die Plenarsitzung einzubringen.
Das Innenministerium arbeitet auch an einem neuen Rahmendokument, das vorsieht:
- klarere Definitionen von Begriffen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb;
- Festlegung maximal zulässiger Flächen;
- zeitliche Beschränkungen zwischen wiederholten Anträgen;
- Verhinderung von Missbrauch, einschließlich der Umwandlung von Wohnimmobilien in Gewerbeimmobilien;
- mögliche Beschränkungen für den Immobilienkauf in sicherheits- und öffentlichkeitsrelevanten Zonen.
Das Finanzministerium erklärte, dass es die Vorschläge des Innenministeriums unterstützt. Gleichzeitig schlug ein Vertreter der Arbeitgebervereinigung (OEB) vor, Ausländern den Erwerb von nicht mehr als zwei Grundstücken oder Wohnimmobilien mit einer Gesamtfläche von bis zu 4.000 m² zu erlauben, wobei Strände von möglichen Beschränkungen ausgeschlossen werden sollten.
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