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Transgender-Frau in Zentralgefängnis Zyperns belästigt — trotz Isolierung

04.02.2026 / 10:59
Nachrichtenkategorie

Selbst Isolierung und spezielle „Schutzmaßnahmen“ konnten die Sicherheit und Würde einer im Zentralgefängnis Zyperns gehaltenen Transgender-Frau nicht gewährleisten. Obwohl sie getrennt von anderen Insassen untergebracht war, ereignete sich der Vorfall nur wenige Meter von ihrer Zelle entfernt.

Die Frau wird im Männertrakt des Gefängnisses völlig allein gehalten. Kontakte zu anderen Insassen bestehen nur bei Bedarf — beim Nutzen gemeinsamer Einrichtungen für grundlegende Bedürfnisse. Während einer dieser Bewegungen wurde sie Ziel obszöner und demütigender Kommentare eines anderen Insassen.

Nach Angaben ihres Anwalts handelte es sich um einen Einzelfall, der sofort dokumentiert wurde. Die Gefängnisverwaltung reagierte schnell: Bereits am nächsten Tag wurde der Insasse, der die verbale Belästigung begangen hatte, in einen anderen Trakt verlegt.

Die Verteidigung betont jedoch, dass allein die Tatsache, dass Maßnahmen erst nach dem Vorfall ergriffen werden, ernsthafte Fragen aufwirft.

„Das Problem liegt nicht nur im Fehlen körperlicher Gewalt. Ständige Isolation, Kontrolle und soziale Einsamkeit üben an sich starken psychischen Druck aus und untergraben die menschliche Würde.“

Ein weiteres Problem bleibt der psychische Zustand der Frau. Laut ihrem Anwalt hat die Entscheidung zur vollständigen Isolation ihre psychische Gesundheit stark beeinträchtigt. Obwohl dies formal als Sicherheitsmaßnahme erklärt wird, schafft die Isolation in der Praxis neue Risiken und erhöht den Stress.

Darüber hinaus nimmt die Gefangene an keinem Bildungs- oder Rehabilitationsprogramm teil, da sie weder Griechisch noch Englisch spricht. Dies entzieht ihr effektiv die Möglichkeit zur sozialen Anpassung und zur Rehabilitation — zentrale Elemente des Strafvollzugssystems.

„Es geht nicht nur um Geschlechtsidentität. Sprache, Kommunikation und Zugang zu Programmen sind Grundrechte. Fälle wie dieser zeigen, wie reif ein Staat ist, wenn er mit verletzlichen Gruppen konfrontiert wird“, betonte ihr Anwalt.

Abschließend erinnerte Konstantina daran, dass das Ziel des Gefängnissystems nicht Bestrafung um der Bestrafung willen, sondern Korrektur und Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft unter obligatorischem Respekt für die Menschenwürde ist.

Ihr zufolge werden weiterhin Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit und Rechte der transgender Gefangenen getroffen, Details werden jedoch noch nicht veröffentlicht.

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