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Reisende können Pauschalreisen aufgrund der Krise im Nahen Osten kostenlos stornieren

06.03.2026 / 19:37
Nachrichtenkategorie

Der zyprische Verbraucherschutzdienst hat erklärt, dass Reisende das Recht haben, eine Pauschalreise vor Reisebeginn kostenlos zu stornieren, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Sicherheit der Reise beeinträchtigen.

Die Behörde erinnerte daran, dass Krieg, schwerwiegende Sicherheitsprobleme, Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit oder Naturkatastrophen als solche Umstände gelten können. In diesen Fällen können Touristen den Vertrag ohne Gebühren kündigen und eine volle Rückerstattung der gezahlten Beträge erhalten, wobei jedoch keine zusätzliche Entschädigung vorgesehen ist.

Unter einer Pauschalreise versteht man die Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen – zum Beispiel Flug, Unterkunft, Mietwagen oder Ausflüge –, die von einem einzigen Veranstalter zu einem Gesamtpreis verkauft werden.

Der Reiseveranstalter hat zudem das Recht, die Reise abzusagen, wenn die Vertragsbedingungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt werden können. In diesem Fall ist er verpflichtet, den Kunden alle gezahlten Beträge zurückzuerstatten.

Reiseveranstalter können eine Umbuchung oder einen Gutschein anbieten. Die Annahme eines solchen Angebots liegt jedoch im Ermessen des Reisenden und entbindet den Veranstalter nicht von der Pflicht zur vollständigen Rückerstattung auf Wunsch.

Befinden sich Reisende bereits auf der Tour und können aufgrund einer Notsituation nicht nach Hause zurückkehren, ist der Veranstalter verpflichtet, die Unterbringung in einem Hotel vergleichbarer Kategorie für bis zu drei Nächte pro Person zu bezahlen, sofern die europäische Fluggastrechte-Gesetzgebung keine längere Unterstützungsdauer vorsieht.

Zudem ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Touristen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, einschließlich Informationen über medizinische Dienste, lokale Behörden, konsularische Unterstützung und mögliche alternative Rückreiseoptionen.

Der Verbraucherschutzdienst forderte die Reisenden auf, die offiziellen Mitteilungen der Behörden und die Empfehlungen des zyprischen Außenministeriums zu verfolgen.

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