Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für Polizisten wegen Belästigung einer Kollegin
Das Berufungsgericht von Zypern hat sich geweigert, das Urteil gegen einen Polizisten zu ändern, der wegen Belästigung und unsittlichen Verhaltens gegenüber einer Kollegin verurteilt wurde. Die verhängte Strafe — drei Monate Freiheitsentzug mit tatsächlicher Verbüßung — wurde vom Gericht als fair und verhältnismäßig angesehen.
Dem Gerichtsurteil zufolge fanden die rechtswidrigen Handlungen in den Jahren 2018–2019 statt, zunächst während der beruflichen Ausbildung und später während des aktiven Dienstes. Der Mann schickte seiner Kollegin wiederholt persönliche Nachrichten per Telefon und über soziale Medien. Zunächst antwortete die Frau, doch nachdem er offen seine Gefühle geäußert hatte, machte sie deutlich, dass sie keinen weiteren Kontakt wünschte.
Trotz der Ablehnung setzte der Polizist seine Kontaktversuche fort. Nachrichten blieben unbeantwortet, es folgten jedoch körperliche Handlungen — unsittliche Berührungen und gezielte Ellbogenstöße.
Das Opfer reichte nicht sofort eine Beschwerde ein, aus Angst vor möglichen Konsequenzen für ihren Dienst, entschied sich aber nach wiederholten Vorfällen, den Vorfall offiziell zu melden.
Der verurteilte Polizist legte Berufung ein und behauptete, die Beweise seien falsch bewertet worden und die Strafe sei übermäßig. Gleichzeitig argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft, dass die Strafe zu mild sei. Das Berufungsgericht wies beide Argumente zurück und betonte, dass die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts auf einer detaillierten Analyse der Fakten basierte.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Verstöße von einem aktiven Polizisten gegenüber einer Kollegin im beruflichen Kontext begangen wurden, was einen schwerwiegenden erschwerenden Umstand darstellt. Somit ist das Urteil endgültig.
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