Berufungsgericht hebt Urteil im Fall des Unfalls in der Leventis-Galerie teilweise auf
Das zypriotische Berufungsgericht hat ein Urteil zu einem Arbeitsunfall in der Leventis-Galerie in Nikosia aus dem Jahr 2015 teilweise aufgehoben.
Der Vorfall ereignete sich am 16. März 2015, als ein Teil einer abgehängten Decke herabstürzte und eine Mitarbeiterin verletzte, wobei sie schwere Schulter- und Nackenverletzungen erlitt. Zuvor waren die Stiftung der Galerie und ihr Direktor in sechs Anklagepunkten wegen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften für schuldig befunden und zu Geldstrafen verurteilt worden.
Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass das erstinstanzliche Gericht Fehler bei der Beweiswürdigung begangen hatte, und hob einen Teil der Anklagen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz auf. Das Gericht wies darauf hin, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gäbe, dass die Leitung den Einsturz der Konstruktion hätte voraussehen können oder keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hätte.
Gleichzeitig bestätigte das Gericht einige Anklagepunkte, insbesondere solche im Zusammenhang mit der Veränderung des Unfallorts nach dem Vorfall und der verspäteten Benachrichtigung der Behörden.
Somit wurde ein Teil der Geldstrafen aufgehoben, während einzelne Urteile bezüglich verfahrenstechnischer Verstöße nach dem Unfall in Kraft blieben.
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