Der Oberste Gerichtshof Zyperns bestätigte eine Geldstrafe von 900 € für den Aufenthalt an öffentlichen Orten ohne Maske
Am 9. September 2025 wies der Oberste Gerichtshof Zyperns die Berufung eines Staatsbürgers der Republik zurück, der die Aufhebung einer Geldstrafe von 900 € beantragt hatte, die während der Pandemie für das Verweilen an einem öffentlichen Ort ohne Maske verhängt worden war. Der Fall wurde ursprünglich im Dezember 2021 verhandelt; der Beklagte erschien vor Gericht, wurde jedoch nicht in den Sitzungssaal eingelassen, da er kein Impfzertifikat, keinen negativen Test oder ein Genesungszertifikat von COVID-19 vorlegte — Anforderungen, die zu diesem Zeitpunkt galten.
In seiner Berufung argumentierte der Bürger, dass seine verfassungsmäßigen Rechte auf ein faires Verfahren und Zugang zur Justiz verletzt wurden. Das Gericht wies diese Argumente zurück und stellte fest, dass der Beklagte im Voraus über Datum und Ort der Anhörung informiert wurde und die Vorlage von Dokumenten auf gesetzlichen Anordnungen beruhte. Das Gericht befand auch, dass die Weigerung, die vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten, bewusst war, und wies Argumente zur Verfassungswidrigkeit der Dekrete des Gesundheitsministers zurück, die bereits in ähnlichen Fällen überprüft worden waren.
Nach Entscheidung des Gerichts waren die während der Pandemie ergriffenen Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig, dienten dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gerichte. Praktische Bedeutung für die Einwohner Zyperns: Bei Sicherheitsanforderungen für den Zugang zu staatlichen Stellen und Gerichten müssen die vorgeschriebenen Dokumente (Impfung, negativer Test oder Genesungszertifikat) vorgelegt werden, um Geldstrafen und Nichterscheinen zu vermeiden.
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