Nikosia, CY
24°C
3.6 m/s
46%

Ehepaar in Limassol wegen unzüchtiger Handlungen in privatem Lernzentrum verurteilt – Bewährungsstrafe

02.03.2026 / 22:00
Nachrichtenkategorie

In Limassol hat ein Gericht ein Ehepaar im Fall unzüchtiger Handlungen gegenüber einer Minderjährigen verurteilt. Der Mann gab zu, zweimal unzüchtige Handlungen an einem 9-jährigen Mädchen in einem privaten Lernzentrum begangen zu haben, während seine Ehefrau – die Inhaberin der Einrichtung – ihm die Arbeit mit Kindern ermöglichte.

Die Taten wurden vor dem 27. Januar 2018 begangen, das Urteil wurde jedoch erst letzte Woche verkündet – acht Jahre später.

Der 63-jährige Lehrer bekannte sich in zwei Anklagepunkten schuldig:

  • Am 27. Januar 2018 berührte er ein 9-jähriges Mädchen unrechtmäßig und in unzüchtiger Weise;
  • eine ähnliche Handlung fand bereits zuvor im selben Lernzentrum statt.

Seine Ehefrau gab zu, ihn im Zeitraum von September 2017 bis Januar 2018 für eine Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern eingestellt zu haben, ohne sicherzustellen, dass er nicht im Sonderregister für Personen eingetragen ist, die Straftaten gegen Minderjährige begangen haben (gemäß Gesetz 91(I)/2014).

Richterin Chr. Mithletton betonte, dass solche Straftaten im Bildungsumfeld das öffentliche Vertrauen in das Kinderschutzsystem untergraben. Besonders hervorgehoben wurden die Wiederholung der Handlungen und der erhebliche Altersunterschied zwischen dem Angeklagten (63 Jahre) und dem Kind (9 Jahre), was die Schutzbedürftigkeit des Opfers verstärkte.

Gleichzeitig berücksichtigte das Gericht, dass:

  • die Handlungen nicht mit körperlicher Gewalt oder Nötigung einhergingen;
  • es sich um kurzzeitige Berührungen über der Kleidung handelte;
  • kein sexuelles Motiv oder systematischer Charakter der Handlungen nachgewiesen wurde;
  • keine langfristigen psychischen Folgen für das Kind festgestellt wurden.

Dennoch unterstrich das Gericht, dass auch solche Taten schwere Straftaten sind und abschreckende Maßnahmen erfordern.

Urteil

  • Der Ehemann wurde zu 4 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Die Ehefrau wurde zu 2 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wurde jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht wies darauf hin, dass eine sofortige Inhaftierung vorwiegend strafenden Charakter hätte und angesichts der Umstände des Falls sowie der langen Zeit seit den Taten unverhältnismäßig wäre.

Das Lernzentrum wurde nach dem Vorfall geschlossen. Das Gericht merkte an, dass dies eine natürliche Folge solcher Straftaten sei, jedoch nicht als wesentlicher mildernder Umstand gewertet werden könne.

Nur registrierte Benutzer können Kommentare hinterlassen. Um einen Kommentar abzugeben,melden Sie sich bei Ihrem Konto an oder erstellen Sie ein neues →