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Die Ombudsfrau Zyperns schlägt vor, den Zugang von Blindenhunden zu allen öffentlichen Orten und Verkehrsmitteln gesetzlich zu regeln

24.01.2026 / 16:47
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Die Ombudsfrau der Republik Zypern, Maria Stylianou Lottidis, hat eine Initiative ergriffen, um das Recht von Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu verankern, alle öffentlichen Orte frei zu betreten und sämtliche Verkehrsmittel gemeinsam mit Blindenhunden zu nutzen.

Laut dem Bericht der Ombudsfrau fehlen auf Zypern bislang einheitliche und verbindliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs von Blindenhunden. Infolgedessen sehen sich Menschen mit Behinderungen regelmäßig mit Ablehnungen konfrontiert — sowohl in Gastronomiebetrieben und Hotels als auch im Verkehr. Die Entscheidung über den Zutritt liegt häufig im Ermessen von Geschäftsinhabern oder Fahrern, was den Grundsätzen des gleichberechtigten Zugangs widerspricht.

Eine von der Ombudsfrau durchgeführte Überprüfung ergab, dass:

  • in Hotels, Restaurants und Freizeiteinrichtungen der Zugang von Blindenhunden gesetzlich nicht geregelt ist;
  • in Stadtbussen die Mitnahme von Blindenhunden formal erlaubt ist, in der Praxis jedoch Ablehnungen vorkommen;
  • in Taxis und Reisebussen das Recht auf Begleitung durch einen Blindenhund überhaupt nicht festgelegt ist.

Ein weiteres Problem ist das Fehlen eines Systems zur Ausbildung, Zertifizierung und staatlichen Unterstützung von Blindenhunden auf Zypern, was die rechtliche Unsicherheit verstärkt.

Nach Angaben der Ombudsfrau sind in der Republik Zypern etwa 2.000 bis 2.100 Menschen blind — именно diese Gruppe ist am häufigsten auf die Begleitung durch einen Blindenhund angewiesen. Lottidis betont, dass Zugänglichkeit nicht vom „guten Willen“ einzelner Personen abhängen darf, und fordert dringende gesetzliche Änderungen.

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