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Berufungsgericht verschärft Strafen im Fall des Drogen-Fallenstellens

04.02.2026 / 10:04
Nachrichtenkategorie

Das Berufungsgericht Zyperns erkannte an, dass der Fall des Untergeschobenseins von Drogen, um eine unschuldige Person zu verleumden, ein besonders schwerwiegendes und durchdachtes Schema beinhaltete, und erhöhte die Haftstrafen des Hauptangeklagten. Das Gericht unterstützte weitgehend die Position des Generalstaatsanwalts, der die Urteile erster Instanz als zu mild angefochten hatte.

Der Fall wurde zuvor vom Larnaca Gericht für Schwerverbrechen verhandelt. Vier Personen waren zunächst beteiligt, aber das Verfahren wurde vollständig nur gegen zwei Angeklagte fortgeführt. Einer von ihnen spielte eine Schlüsselrolle bei der Organisation des Verbrechens.

Dem Fall lag ein persönlicher Konflikt zugrunde. Eine Frau, die die romantische Beziehung ihrer Tochter mit einem jungen Studenten missbilligte, beschloss, die Beziehung um jeden Preis zu beenden. Dafür verschworen sie sich mit dem Hauptangeklagten und einem weiteren Komplizen.

Der Plan bestand darin, heimlich Drogen in das Auto des Studenten zu legen und dies dann der Polizei zu melden. Nach der Anhaltung des Fahrzeugs entdeckten die Behörden tatsächlich 43 Päckchen Kokain mit insgesamt fast 20 Gramm. Die Drogen waren so versteckt, dass der Fahrer sie nicht bemerken konnte.

Infolgedessen wurde der junge Mann, der keine Verbindung zu den Drogen hatte, verhaftet und acht Tage lang in Gewahrsam gehalten, bevor die Wahrheit bekannt wurde.

Das Berufungsgericht bezeichnete das Handeln der Angeklagten als „extreme Form der Böswilligkeit“ und betonte, dass sie bewusst die Freiheit, den Ruf und die Zukunft eines unschuldigen Menschen gefährdeten — und dies aus einem trivialen persönlichen Motiv.

Das Gericht stellte fest, dass die besondere Gefahr nicht nur im Besitz von Drogen lag, sondern in deren Verwendung als Instrument zur Fabrikation eines Strafverfahrens. Nach Ansicht der Richter untergräbt dies das Justizsystem erheblich.

Ursprünglich erhielt der Hauptangeklagte vergleichsweise milde Strafen — von sechs Monaten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die gleichzeitig zu verbüßen waren. Das Berufungsgericht hielt diese Strafen für unverhältnismäßig zur Schwere der Verbrechen.

Folglich wurde das Urteil wie folgt überprüft:

  • 18 Monate Freiheitsstrafe — für Verschwörung zur Schadenszufügung,
  • 3 Jahre und 6 Monate — für illegale Besitz von Drogen der Klasse A,
  • 18 Monate — für Verschwörung zur Behinderung der Justiz.

Die Strafen werden gleichzeitig verbüßt, da die Verbrechen als einheitliche kriminelle Handlung betrachtet wurden.

Das Berufungsgericht hob jedoch den Freispruch wegen Geldwäsche nicht auf. Trotz der Geständnisse des Angeklagten stellte das Gericht fest, dass keine unabhängigen Beweise für die illegale Herkunft der Summe von 10.000 Euro vorlagen.

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