TRNC billigt Verordnung über die Übertragung von waldarmen Gebieten
Der Ministerrat der TRNC hat die Verordnung über die Übertragung von waldarmen Gebieten gebilligt, ein Beschluss, der offiziell im „Amtsblatt“ veröffentlicht wurde.
Diese Verordnung legt die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung der rechtmäßigen Eigentümer fest und erleichtert die Übertragung von Eigentumsrechten an Personen, die derzeit staatliches Land, das vor dem 1. Januar 1955 von Niederwald gerodet wurde, für landwirtschaftliche Zwecke nutzen.
Die Kommission für die Überprüfung der Deklaration und die Berufungskommission sind für die Festlegung der Verfahren für die Sitzungen und den operationellen Rahmen sowie für die Ausarbeitung der erforderlichen Formulare und Dokumente zur Bewertung der Eigentumsrechte zuständig. Diese Verordnung wird in sechs Monaten außer Kraft treten.
Die Verordnung gilt für natürliche Personen und ihre gesetzlichen Erben, die vor dem 1. Januar 1955 Waldgrundstücke durch Rodung von Niederwald erworben haben und diese Grundstücke seitdem landwirtschaftlich nutzen.
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